Hygieneregeln 2G & 2G+

  1. Vor jeder Nutzung eines Schießstandes hat sich der Schütze zuerst online (kks-nordstemmen.de) einen Stand zu reservieren. In Ausnahmefällen ist auch eine Reservierung per Email ( termin@kks-nordstemmen.de ) möglich.
  2. Zutritt nur wenn: Geimpft, Genesen oder getestet ! ( Im Falle von 2G+ ist eine FFP2-Maske und zusätzlich ein Test nötig . 3-fach Geimpfte benötigen keinen Test)
  3. Die Standaufsicht hat für jeden Schützen den Zeitraum der Standbelegung einzutragen. Es muss auch dokumentiert werden, wer zu diesem Zeitpunkt Standaufsicht hat.
  4. Die Nutzung von bereitgestelltem Vereinszubehör (z.B. Vereins-Schießhandschuhe), das von mehreren Schützen gemeinsam verwendet werden, ist nicht gestattet.
  5. Gemeinsam genutzte Vereinswaffen sind vor und nach dem Training sorgfältig zu desinfizieren.
  6. Von mehreren Personen mit Händen oder Gesicht berührte Gerätschaften (z.B. Auflagetisch) sind vor Nutzung eigenverantwortlich zu desinfizieren.
  7. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, ist einzuhalten.
  8. Die Anzahl der Luftgewehrstände wird auf 5 und die der Kleinkaliberstände auf 2 reduziert (anders kann der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden).
  9. Es ist lediglich den Schützen, den Trainern und der Standaufsicht gestattet sich im Schützenhaus aufzuhalten.
  10. Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  11. Personen, die Corona-Virus-Symptome zeigen oder Kontakt zu einer Person mit Corona-Virus-Symptomen hatten, dürfen das Schützenhaus nicht betreten.
  12. Die Standaufsicht ist angewiesen, auf die Einhaltungen der hier aufgeführten Regelungen zu achten und dessen Umsetzung einzufordern. Wenn die Umsetzung verweigert wird, ist in diesem Fall die Standaufsicht berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.

06.12.2021 Der Vorstand